
Finanzbuchhaltung
Als Buchführungshilfen dürfen wir folgende Tätigkeiten für Sie ausführen:
- Buchung laufender Geschäftsvorfälle
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung und Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen
- Überwachung des Zahlungsverkehrs